Rechte & Vertraulichkeit
Im Mittelpunkt sozialwissenschaftlicher Daten stehen Menschen. Bei der Weitergabe von Daten an ein Archiv und in weiterer Folge an andere WissenschaftlerInnen stellen sich daher sowohl rechtliche, als auch ethische Fragen: Wer ist UrheberrechtsinhaberIn der Daten? Dürfen die Daten weitergegeben werden? Wessen Einverständnis ist notwendig? Wie können die Interessen der Befragten gewahrt werden? Und wie kann man sich selbst als DatengeberIn absichern? Ethische und rechtliche Themen überschneiden sich dabei des Öfteren.
Eines der obersten Anliegen von DatengeberInnen ist es, ForschungsteilnehmerInnen zu schützen. Sozialwissenschaftliche Daten beinhalten personenbezogene und oft sensible Informationen über befragte Personen und in der weiteren Forschung durch SekundärnutzerInnen muss sichergestellt werden, dass die Vertraulichkeit dieser Informationen garantiert werden kann und die Anonymität bzw. Privatsphäre der Befragten gewahrt und respektiert wird. Um das zu gewährleisten, werden die Daten von WISDOM sorgfältig anonymisiert und keinerlei personenbezogene Daten an NutzerInnen weitergegeben. Darüber hinaus gibt es sowohl für die Archivierung, als auch für die Nutzung archivierter Daten schriftliche Vereinbarungen zwischen DatengeberInnen und Archiv, als auch zwischen Archiv und NutzerInnen, die sich auf den Umgang mit den Daten beziehen. Diese Vereinbarungen stützen sich einerseits auf rechtliche Grundlagen, insbesondere das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2000) und das österreichische Urheberrechtsgesetz (öUrhG). Andererseits liegen den Vereinbarungen Empfehlungen von Ethikkommissionen zugrunde, die Handlungsrichtlinien für einen ethisch korrekten Umgang mit Daten im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis vorgeben. Dazu zählt bspw. die Verwendung von Einverständniserklärungen, im Zuge derer Befragte ausführlich über das betreffende Projekt und die Verwendung der Daten (inkl. Archivierung und Sekundärnutzung) aufgeklärt werden sollen. Gerade in der heutigen Zeit ist Datenmissbrauch allerdings ein viel gebrauchtes Stichwort und Wege, Daten missbräuchlich zu verwenden, finden sich leider immer wieder. WISDOM stellt Daten ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Lehre zur Verfügung. In diesem Zusammenhang setzen wir einen wissenschaftlichen Ethos voraus, der – über schriftliche Vereinbarungen hinausgehend – einschließt, dass auch SekundärnutzerInnen die Vertraulichkeit der Daten ihrer KollegInnen respektieren und wahren und nicht versuchen, anonymisierte Daten zu rekonstruieren, um Personen zu identifizieren; Daten weitergeben; oder anderweitig in einer Art und Weise davon Gebrauch machen, die nicht den vereinbarten Nutzungsbedingungen entspricht.
In den Untermenüs finden Sie ausführliche Informationen zu datenschutzrechtlichen und forschungsethischen Themen, sowie forschungspraktische Hinweise zum Erstellen von Einverständniserklärungen. Hinweise zum Thema Anonymisierung finden Sie im Menü Datenmanagement im Kapitel Aufbereitung der Daten für die Datenweitergabe.
Urheberrecht | Datenschutz | Forschungsethik | Einverständniserklärung