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Phase 1: Antragstellung

Wenn für das eigene Forschungsprojekt eine Datenarchivierung vorgesehen ist, so sollten diesbezügliche Pläne zu einem Zeitpunkt ausgearbeitet und in das weitere Vorgehen miteinbezogen werden, an dem man sich noch in der Projektplanung und bei der Erstellung des Projektantrags befindet.

Fördergeber legen immer mehr Wert darauf, dass Anträge Pläne zur Weitergabe und Archivierung von Daten beinhalten und stellen auch Mittel zur Verfügung, um eine entsprechende Datenaufbereitung zu finanzieren. Auch die Datenarchive selbst bieten Hilfestellungen an und sind bereit, ForscherInnen während des Datenerhebungs- und Forschungsprozesses kontinuierlich zu beraten und zu begleiten.

Das Vorausdenken in dieser frühen Phase des Forschungsprozesses erlaubt ForscherInnen, wichtige Themen von Beginn an mitzudenken und zu berücksichtigen. Das kann den Archivierungsprozess erheblich vereinfachen und spätere Probleme in der Phase der Datenweiter bzw. -übergabe vermeiden. Folgende Punkte sollten schon in der Antragsphase beachtet werden:

Sichtung bestehender Datensätze

Wo sind bereits Daten vorhanden, auf die zurückgegriffen werden kann und wo besteht die Notwendigkeit für neue Forschung?

Datenarchivierung?

Sollen die Daten archiviert werden? Es ist sinnvoll, den Begriff „Daten“ weit zu fassen. Daten können unterschiedliche Formate haben: Neben den klassischen Daten in Form von numerischen Datensätzen im quantitativen und textbasierten Daten im qualitativen Bereich, können bspw. auch Feldnotizen, Webseiten, Audio- und Videodateien, geo-spatiale oder biomedizinische Daten für eine Archivierung in Frage kommen.

Sensible Daten

Spezifische Herausforderungen, insbesondere Vertraulichkeits- und Copyrightfragen, die sich bei einer Archivierung stellen könnten. Wie wird mit sensiblen Daten umgegangen? Entwurf von Einverständniserklärungen für ForschungsteilnehmerInnen, welche die weitere Verwendung der Daten beinhalten. Wenn Daten archiviert werden sollen, ist darauf zu achten, Einschränkungen bzgl. der Datennutzung nicht zu restriktiv zu formulieren. Eine Vorlage für Einverständniserklärungen für qualitative Interviews finden Sie hier

Rechte

Klärung von urheberrechtlichen Belangen und Eigentumsfragen: In der Regel liegen die Rechte an den Daten in Österreich entweder bei den Auftraggebern von Datenerhebungen oder bei den wissenschaftlichen LeiterInnen der Projekte. Auch bei einer Archivierung der Daten am WISDOM bleiben die ursprünglichen Urheberrechte erhalten. Das Archiv erhält nur das Recht, die Daten langfristig zu sichern und für Forschung und Lehre weiterzugeben.

Nutzen

Identifizierung potentieller NutzerInnen/ InteressentInnen der Daten.

Kosten

Ermittlung der mit der Archivierung verbundenen Aufwände und Kosten; idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Archiv. Werden zusätzliche Ressourcen benötigt?

Zugang zu den Daten

Festlegen einer Zugriffskategorie für den Datensatz: Soll der Datensatz frei für Forschung und Lehre zugänglich sein oder ist aufgrund der Sensibilität der Daten ein eingeschränkter Zugang vorzuziehen? Daten sollten möglichst in der letzten Projektphase archiviert werden, denn zu diesem Zeitpunkt sind bei etwaigen Rückfragen des Archivs noch alle ProjektmitarbeiterInnen verfügbar. Soll der Datensatz erst später veröffentlicht werden, so ist eine Sperrfrist zu bestimmen.

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