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Datenabgabe

WISDOM archiviert und dokumentiert quantitative und qualitative Datensätze aus der sozialwissenschaftlichen Forschung und angrenzenden Fachbereichen (Zeitgeschichte, Wirtschaftswissenschaften, etc.). WISDOM ermutigt ForscherInnen, der wissenschaftlichen Gemeinschaft Datenmaterial für weitere Forschung und in der Lehre zur Verfügung zu stellen und so dazu beizutragen, dass wertvolles Datenmaterial vermehrt genutzt werden kann und unterschiedliche Perspektiven und Fragestellungen an die Daten herangetragen werden können.

WISDOM garantiert DatengeberInnen die Langzeitsicherung ihrer Daten. Ein Zusammenbruch Ihrer Festplatte bedeutet so keinen endgültigen Datenverlust mehr. Die Daten sind auch in 20 Jahren noch verfügbar und werden laufend von WISDOM in die gängigen Formate migriert. Außerdem werden die Daten am WISDOM nach besten internationalen Standards (Data Documentation Initiative) aufbereitet und dokumentiert, was vielfach zur Verständlichkeit eines Datensatzes – auch für die eigene Wiederverwendung nach mehreren Jahren – beiträgt.

DatengeberInnen stellen WISDOM die Datenfiles (SPSS, SAS, Excel, Word, PDF, MP3, etc.), die Studiendokumentation (Erhebungsformulare, Codebuch, Codieranweisungen, InterviewerInnenanweisungen, Feldprotokolle), sowie weitere verfügbare Informationen (Anträge, Leitfäden, Fragebögen, Endberichte, Publikationen) zur Verfügung. Diese werden von WISDOM entsprechend aufbereitet und archiviert. WISDOM empfiehlt ForscherInnen, sich möglichst frühzeitig im Forschungsprozess mit dem Archiv in Verbindung zu setzen. Ist an eine Archivierung von Beginn der Forschung mitgedacht, so gestaltet sich der Aufwand am Ende wesentlich geringer und unkomplizierter. In besonderen Fällen werden ältere Daten (Kassetten, Papierformate, etc.) auch digitalisiert. Die allgemeinen Studieninformationen werden im Webkatalog erfasst und veröffentlicht.

DatengeberInnen können zwischen verschiedenen Zugriffsklassen für die Nutzung ihres archivierten Datensatzes auswählen: Von der freien Nutzung für wissenschaftliche Forschung und Lehre bis zur stark eingeschränkten Nutzung. In jedem Fall können DatengeberInnen sich immer darüber informieren, wer die Daten nutzt und für welchen Zweck. DatengeberInnen bleiben trotz der Archivierung die Eigentümer das Daten mit allen Urheberrechten.

NutzerInnen müssen DatengeberInnen den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zitieren. So können über Sekundäranalysen wissenschaftliche Leistungen der DatengeberInnen sichtbar gemacht und anerkannt werden. Mehr zu Nutzungsbedingungen.