Datenschutz
SozialwissenschaftlerInnen verpflichten sich, die Anonymität der Personen, die sie im Zuge ihrer Untersuchungen befragen, zu gewährleisten. Das betrifft in den meisten Fällen Befragte, die sich zu einem Interview bereit erklären, aber auch Gruppen, Organisationen und andere Einheiten, zu denen Informationen in administrativen Zusammenhängen oder anderen Kontexten aufgezeichnet werden. Archive messen der Bewahrung der Vertraulichkeit solcher Daten einen hohen Stellenwert bei und stellen besonders bei Datensammlungen, die frei zugänglich sind, Datenschutz und Vertraulichkeit an vorderste Position.
Belange des Datenschutzes sind von einer besonderen Komplexität. Der gesetzliche Rahmen in Österreich in Bezug auf Datenschutz in der sozialwissenschaftlichen Forschung ist sehr vage. Das Datenschutzgesetz 2000 regelt den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. In Österreich dürfen laut DSG 2000 jene Daten für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, „die (1) öffentlich zugänglich sind oder (2) der Auftraggeber für andere Untersuchungen oder auch andere Zwecke zulässigerweise ermittelt hat oder (3) für den Auftraggeber nur indirekt personenbezogen sind“ (DSG 2000 §46 Abs. 1). Ansonsten gilt, dass Daten nur „(1) gemäß besonderen gesetzlichen Vorschriften oder (2) mit Zustimmung des Betroffenen oder (3) mit Genehmigung der Datenschutzkommission“ verwendet werden dürfen (DSG 2000 §46 Abs. 2). Sprich die Daten müssen entweder anonymisiert werden oder es muss das Einverständnis der PartizipientInnen vorliegen.
Das DSG 2000 setzt die Europäische Datenschutzrichtlinie von 1995, die 2005 grundlegend novelliert wurde, in nationales Recht um. Die Umsetzung variiert in den einzelnen europäischen Staaten. Die Homepage der Datenschutzgruppe der Europäischen Kommission beinhaltet das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union, Reports zur Implementierung des Konzepts in einzelnen Mitgliedsstaaten, sowie die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen. Des Weiteren ist eine nützliche Übersicht aller Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten verfügbar.