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Einverständniserklärung

Einverständniserklärungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen ForscherInnen und Befragten. Sie sind ein wichtiges Instrument für eine ethisch verantwortungsvolle Forschungspraxis. ForscherInnen sind verpflichtet, die Befragten vollumfänglich über Inhalt, Ziel und Zweck der Studie, die Verwendung der Daten sowie etwaige Risiken und Ausstiegsmöglichkeiten aufzuklären. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Befragten den Erhalt dieser Information und geben ihre Zustimmung zu der vorgesehenen Verwendung. Die Voraussetzung für die Unterzeichnung ist natürlich eine umfassende Informierung der Befragten durch die ForscherInnen.

Im Rahmen eines Archivierungsprojekts in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Sozialwissenschaften (Universität Wien), aber auch in vielen Gesprächen mit SozialwissenschaftlerInnen hat sich gezeigt, dass es in Österreich nicht immer üblich ist, Einverständniserklärungen von InterviewpartnerInnen einzuholen. Eher selten werden Einverständniserklärungen mit InterviewpartnerInnen verwendet. In vielen Fällen wird das Einverständnis zur Verwendung der Daten nur mündlich eingeholt. Ein häufiges Problem beim mündlichen Aushandeln des Einverständnisses besteht allerdings darin, dass meist nur die Vertraulichkeit zwischen ForscherIn und den Teilnehmenden vereinbart wird. Dies beinhaltet zwei Probleme. Einerseits ist es ohne Einverständniserklärung schwer, die Daten mit anderen ForscherInnen zu teilen; die Daten müssen gezwungenermaßen anonymisiert werden. Andererseits, im Falle dass das Material zu transkribieren ist, kann dies streng genommen nur durch die PrimärforscherInnen erfolgen, da das Material von anderen Personen nicht gelesen bzw. transkribiert werden darf. Selbiges betrifft auch die Auswertung der Daten im Team.

Für eine Archivierung und Sekundärnutzung, aber auch für die rechtliche Absicherung der ForscherInnen im Fall einer Auseinandersetzung und die Transparenz gegenüber den InterviewpartnerInnen sind Einverständniserklärungen sehr sinnvoll und werden bspw. in Großbritannien, aber auch im medizinischen Forschungsbereich im Umgang mit PartizipientInnen verpflichtend verwendet.

In der Einverständniserklärung wird nicht nur vereinbart, was mit den Daten passiert. Eine Einverständniserklärung muss mehrere Punkte beinhalten (umfassende Aufklärung):

  • Inhalt und Ziel der Forschung (Projekttitel, Institution, Kontaktdaten, Fördergeber)
  • Was bedeutet eine Teilnahme für den Befragten
  • Nutzen und Risiken
  • Möglichkeit die Teilnahme abzubrechen
  • Gewährleistung des vertraulichen Umgangs mit den Daten (Anonymisierung)
  • Zugang zu den Daten
  • Nutzung der Daten
    1. Im Verlauf des Projekts
    2. In Publikationen
    3. Archivierung, Sekundärnutzung

Den Befragten ist zuzusichern, dass ihre Teilnahme freiwillig und ohne Zwang erfolgt und sie die Einwilligung jederzeit zurückziehen können. TeilnehmerInnen müssen das Vertrauen besitzen, dass ihnen durch die Mitwirkung an einem Forschungsvorhaben keine Nachteile entstehen; auf Wunsch muss auch absolute Anonymität gewährleistet werden. ForscherInnen sollten den TeilnehmerInnen auch erklären, dass die erhobenen Informationen sicher verwahrt und nur für seriöse Forschungen verantwortungsvoll genutzt werden.

Die Datenschutzvorschriften der EU, z.B. die Richtlinie 95/46/EG, und die ethischen Richtlinien von internationalen oder nationalen statistischen und akademischen Forschungsinstitutionen empfehlen die folgenden Mindestanforderungen für Einverständniserklärungen:

  • Das Einverständnis muss freiwillig gegeben werden und die Erklärung muss mit ausreichend Details versehen sein, dass die Befragten eine informierte Entscheidung treffen können.
  • Es muss eine aktive Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien erfolgen, aus der hervor geht, was von den TeilnehmerInnen erwartet wird und warum ihre Teilnahme erforderlich ist.
  • Die Einverständniserklärung hat zu differenzieren zwischen der Zustimmung, teilzunehmen, der Zustimmung, dass ForscherInnen Ergebnisse und Informationen publizieren und der Zustimmung, dass Daten für Archivierung und Sekundärnutzung freigegeben werden dürfen.
  • Die Zustimmung kann nicht aus einer aus Nichtbeantwortung, z.B. eines Briefs oder einer Einladung zur Teilnahme, abgeleitet werden.

WISDOM empfiehlt, dass Einverständniserklärungen bereits zum Zeitpunkt der Datenerhebung in schriftlicher Form eingeholt werden. Nur dadurch wird sichergestellt, dass Informationen in einer beständigen und einheitlichen Form gesammelt und zur Verfügung gestellt werden können. Eine Re-Kontaktierung der Befragten zu einem späteren Zeitpunkt kann sehr zeitintensiv und teilweise sogar unmöglich sein.

Den Interviewten die Möglichkeit zu geben, die Transkription zu bearbeiten oder zu kommentieren ist üblicherweise nicht ratsam. In manchen Fällen scheint das zu Projektbeginn ein guter Weg zu sein, Personen zu einer Teilnahme zu ermutigen. Werden die überarbeiteten Materialen lange Zeit nicht an die ForscherInnen retourniert, kann dadurch jedoch eine Blockade für die weitere Entwicklung des Projekts entstehen. Es können sich auch substantielle Unterschiede zwischen den originalen Audioaufnahmen und dem überarbeiteten Transkript ergeben. Falls ForscherInnen den TeilnehmerInnen diese Option anbieten wollen, sollte die Zeit der Rückantwort auf eine bestimmte Frist beschränkt werden.

WISDOM stellt eine Vorlage für eine Einverständniserklärung zur Verfügung. Diese kann an das jeweilige Forschungsvorhaben angepasst werden.